Hinweise zur Rücknahme gem. Batteriegesetz (BattG)
Das Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“ besagt, dass Batterien und Akkumulatoren (zusammen: Altbatterien) nach Gebrauch nicht im unsortierten Siedlungsabfall (Hausmüll) entsorgt werden dürfen.
Gefährdungspotenzial
Batterien können Stoffe enthalten, die schädlich für die Umwelt und die menschliche Gesundheit sind. Vorsicht ist aufgrund der besonderen Risiken beim Umgang mit lithiumhaltigen Batterien geboten. Durch die getrennte Sammlung und Verwertung von alten Batterien und Akkumulatoren sollen negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden. Batterien und Akkumulatoren, die in Elektrogeräten enthalten sind und zerstörungsfrei entnommen werden können, müssen getrennt von diesen entsorgt werden.
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus nutzen wir die Leistungen der „Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien“. Wir sind als Händler gemäß § 18 Abs. 1 BattG verpflichtet, Sie als Kunden auf Folgendes hinzuweisen:
Pflichten des Herstellers, Vertreibers und Endnutzers
Der Endnutzer von Batterien und Akkumulatoren ist verpflichtet, Altbatterien den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen zuzuführen. Sie können Altbatterien (welche Sie bei uns erworben haben bzw. die ihrer Art nach den aus dem Mercedes-Benz Sortiment stammenden Batterien entsprechen) nach Gebrauch unentgeltlich in Mercedes-Benz Niederlassungen, in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel vor Ort zurückgeben. Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen. Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber (Hg), mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium (Cd) oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei (Pb) enthalten, sind mit den jeweiligen chemischen Zeichen der Metalle (Hg, Cd, Pb) gekennzeichnet, bei denen der vorgenannte Grenzwert überschritten wird.
Vermeiden Sie, wo möglich, die Entstehung von Abfällen bei Altbatterien. Bitte achten Sie bei Ihrer Wahl auf wieder aufladbare Akkumulatoren oder Batterien mit einer längeren Lebensdauer. Vermeiden Sie die Vermüllung des öffentlichen Raums, indem Sie Batterien korrekt entsorgen, anstatt sie achtlos liegenzulassen.
Bitte prüfen Sie Möglichkeiten, die Batterie, anstatt der Entsorgung einer Wiederverwendung zuzuführen, beispielsweise durch die Rekonditionierung oder die Instandsetzung der Batterie.
Informationspflicht
Die EU-Mitgliedsstaaten sind nach der Batterie-Richtlinie verpflichtet, Daten zu Alt-Batterien zu erheben und diese an die Europäische Kommission zu übermitteln. Hier (Altbatterien) finden Sie weitere Informationen dazu.
Hinweise zur Rücknahme gem. Altölverordnung (AltölV).
Der Käufer ist verpflichtet, für eine umweltgerechte Entsorgung des Altöls und der Gebinde Sorge zu tragen. Um dies zu ermöglichen, nehmen wir selbstverständlich kostenlos Ihr Altöl in Höhe der bei uns erworbenen Menge zurück. Das Altöl kann entweder an der Adresse unseres Versandlagers (Versandadresse, siehe Rechnung) oder in einer Mercedes-Benz Niederlassung zurückgegeben werden. Eventuell anfallende Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers. Bitte beachten Sie beim Versenden, dass Altöl Gefahrgut darstellt. Eine Altöl-Rücknahme erfordert die Vorlage der Rechnung bzw. des Lieferscheins. Selbstverständlich können Sie auch Ihre gebrauchten Ölfilter und andere beim Ölwechsel anfallende ölhaltige Abfälle, in der bei uns erworbenen Menge gegen Vorlage der Rechnung bzw. des Lieferscheins an der Adresse unseres Versandlagers (Versandadresse, siehe Rechnung) zurückgeben oder an diese zurücksenden. Auch hier gehen die Transportkosten zu Ihren Lasten.